Gesetze und Vorschriften
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.
Was ist zu dokumentieren?
- Unterweisung (Aufklärung der Beschäftigten).
- Dokumentation des Angebots einer Vorsorge (Angebotsvorsorge).
-Dokumentation der Veranlassung einer Vorsorge (Pflichtvorsorge).
Verbandbuch: Beachten Sie den Datenschutz bei Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
Um die Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Oftmals liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann. Dieses Vorgehen verbietet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der Hoppe Verbandbuch-Software geht die Dokumentation der Ersten Hilfe datenschutzkonform.
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen - DGUV im Verbandbuch
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln.
Ein weiterer Vorteil dieser ausführlichen Dokumentation besteht im Monitoring von Verletzungen und Unfällen.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe zur Inbetriebnahme des digitalen Verbandbuchs für Ihren Anwendungsfall benötigen.
Wenn Sie spezielle Anforderungen haben, teilen Sie uns dies bitte mit und wir bieten Ihnen eine Lösung zu einem individuellen Preis an.
Sprechen Sie mit einem Experten
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrem digitalen Verbandbuch.
Telefon:+49(0)6104/65327
Sicher aufgestellt mit dem digitalen Verbandbuch zu Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
Schreiben Sie in Ihrem Unternehmen Arbeitssicherheit groß und stellen Sie sicher, dass alle Verletzung im Verbandbuch ausreichend dokumentiert sind.
Unsere Verbandbuch-Software ist dafür die perfekte Wahl, denn mit dem Tool verwalten Sie Verletzungen bequem auf einen Schlag.