Abschied vom alten Verbandbuch nach Einzug der neuen DSGVO

Gesetzliche Vorschriften im Gesundheitswesen rechtssicher erfüllen

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Digitales Verbandbuch Lizenz HOPPE

Wer Unfälle rechtssicher erfassen will, kommt um die Dokumentation in einem Verbandbuch nicht herum.

Hierzu eignet sich eine Software, in der die Verletzungen und Arbeitsunfälle festgehalten werden. Wir unterstützen Sie mit dem passenden Dokumentationssystem „elektronisches Verbandbuch“. Mit der Software können Sie Verbandbucheinträge dokumentieren.

So haben Sie alles zusammen, um die Anforderungen an die Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb einfach und problemlos umzusetzen.

Statistik
14
Länder im Einsatz

Statistik
5.800
Kunden in verschiedenen Branchen

Statistik
39.000
Anwender arbeiten schon mit unserer Software

Mit dem elektronischen Verbandbuch haben Sie sofort die Unfallerfassung im Griff
Wir bieten ein elektronisches Verbandbuch für die einfache Unfallerfassung. Die Software hat eine intuitive Bedienung.
Das elektronische Verbandbuch hilft, Verletzungen und Arbeitsunfälle leicht zu dokumentieren und zu melden.
Digitales Verbandbuch kostenlos. Einfach jetzt testen.

Verbandbucheinträge leicht gemacht

Die Software entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft BGV für das Verbandbuch

Seien Sie Rechtssicher mit Ihrem Verbandbuch
Stellen Sie mit dem digitalen Verbandbuch sicher, dass einerseits personenbezogene Daten dank des integrierten Rechtemanagements geschützt sind und andererseits die rechtssichere Dokumentation gewährleistet wird.

Erfolgreich im Einsatz bei unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgröße

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DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

Berechtigungen: Jeder Anwender sieht nur das, was er auch wirklich sehen darf.

Entsprechend den hinterlegten Berechtigungen können die Benutzer nur ihnen zugeteilte Änderungen im elektronischen Verbandbuch vornehmen. Die entsprechenden Zugriffsberechtigungen lassen sich bereits in Vorfeld in der Software einstellen.

Es können Zugriffsrechte auf die Einträge vergeben werden, die man selbst erstellt oder geändert hat.
So sieht jeder Anwender nur das, was er auch wirklich sehen darf.
Verletzungen und Arbeitsunfälle werden somit rechtssicher dokumentiert.

Verbandbuch und die DSGVO Datenschutz-Grundverordnung

Erfüllen Sie die Aufgaben im Arbeitsschutz

Sorgen Sie mit der Verbandbuchsoftware für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen

digitales Verbandbuch für Unternehmen

Auswertung der Arbeitsunfälle und Erste-Hilfe-Leistungen

Vereinfachen Sie die Auswertungen der Unfalldaten aus Ihrem Verbandbuch

Leider gibt es noch zahlreiche Unternehmen, die Arbeitsunfälle und Erste-Hilfe-Leistungen in einem analogen Verbandbuch mit Stift und Papier dokumentieren.
Bei der Benutzung des herkömmlichen Verbandbuches gibt es oft Schwierigkeiten mit unleserlichen Handschriften oder unvollständigen Einträgen.
Bei einem sauber geführten Verbandbuch, das digital gepflegt wird, vereinfacht sich die Auswertung der Unfalldaten.
Die Daten sind sehr nützlich und tragen zur Verbesserung der Sicherheit im Unternehmen bei.

Verbandbuch Software: Arbeitsunfälle und Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren
Mit der Verbandbuch Software können alle Beschäftigte von jedem Arbeitsplatz aus Arbeitsunfälle und Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren. Die Einträge landen in einer Datenbank im lokalen Netzwerk und können von autorisierten Anwendern wie Ersthelfer, oder Mitarbeitern aus dem Arbeitsschutz eingesehen werden.
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine einfache Erfassung von jeder zugezogenen Verletzung im zentralen elektronischen Verbandbuch.

So erfassen Sie das Verbandbuch

Unfälle in Unternehmen sind zu dokumentieren

Das elektronische Verbandbuch ist eine ideale Software für Ersthelfer.
Bestellen Sie einfach per Fax oder eMail die neue Verbandbuch Software. Gerne senden wir Ihnen eine kostenlose DEMO-CD zu! Die Verbandbuch Software bietet eine rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften im Gesundheitswesen Mit unseren elektronischen Verbandbuch sichern Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.

Screenshot Verbandbuchsoftware

Schnell, klar und übersichtlich.

  • 1. Unfälle mühelos und schnell erfassen
  • 2. Protokolle erstellen
  • 3. übersichtliche Reports


Arten der Erfassung

Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form

Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest. Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Gefährdung durch fehlende Dokumentation

Fehlende Dokumentation im Verbandbuch gefährdet den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften

Bei den meisten Unfällen in Betrieben handelt es sich um kleine Verletzungen. Dennoch muss jede geringfügige oder harmlose Verletzung im Verbandbuch notiert werden. Der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften wird durch die fehlende Dokumentation des Unfalls im Verbandbuch gefährdet.

Mit dem Eintrag im Verbandbuch wird dokumentiert, dass die Verletzung während der Arbeitszeit zugezogen wurde. Nur so kann ein Anspruch auf Leistungen der Versicherung nachgewiesen werden falls es zu Spätfolgen kommt elektronische Verbandbuch-Software ist geeignet für:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsingenieure
  • Unternehmer
  • Arbeitsmediziner

Software für Arbeitssicherheit: schnell, einfach & effizient
Software für Arbeitssicherheit: schnell, einfach & effizient.

In der Verbandbuchsoftware werden die Dokumente im Bedarfsfall schnell gefunden
In der Verbandbuchsoftware
werden die Dokumente im Bedarfsfall schnell gefunden.

Anzeige von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaft sowie der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ 	
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Anzeige von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaft sowie der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

Ihre Vorteile des Verbandbuchs:

Verbandbuch nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften

  • Gesetzlich geforderte Dokumentation von Unfällen und Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Absicherung im Falle späterer Folgeerkrankungen für die Kostenerstattung
  • Unfallschwerpunkte sicher erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen

Denken Sie daran: Fehlt die Notfalldokumentation, kann die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigern!
Verbandbuch nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften

Buch zur Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen, Unfallbuch, Erste-Hilfe-Buch Verbandbuch mit vordefinierten Spalten, zur Registrierung von Betriebsunfällen; zur Dokumentation von Arbeitsunfällen ( Stichworte: Verbandschrank, Verbandkasten , Verbandbuch  )

Schriftlicher Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden eingetreten ist

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gesundheitsdaten im Verbandbuch

Die in einem Verbandbuch hinterlassenen Angaben dienen als wichtiger schriftlicher Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einem versicherten Mitarbeiter eingetreten ist.
Diese Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass ein betrieblicher Unfall überhaupt als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.

Rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften im Gesundheitswesen

Beim Arbeitsschutz steht der Arbeitgeber in der Pflicht

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.
Dazu gehört neben den Maßnahmen zur Brandbekämpfung auch Maßnahmen zur Ersten Hilfe.

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. Dazu gehört neben den Maßnahmen zur Brandbekämpfung auch Maßnahmen zur Ersten Hilfe.

Hierzu zählt neben den Einrichtungen und Sachmitteln zur Sicherstellung der Ersten Hilfe auch das erforderliche Personal, wie Ersthelfer und Betriebssanitäter. Zu den Pflichten des Arbeitgebers zählt auch, dass er dafür zu sorgen hat, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation der Erste Hilfe Leistungen und der Unfälle erfolgt. Diese Maßnahmen sind in einer geeigneten Software wie der Verbandbuch-Software der Hoppe Unternehmensberatung zielgerichtet umgesetzt. Die Verbandbuch-Software ist vor allem dann erforderlich, wenn Art, Umfang und Schwere der Verletzung es für notwendig erscheinen lassen die zu Dokumentieren.

lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe

Das Verbandbuch umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls

Planung, Organisation und Dokumentation der Ersten Hilfe
Eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens sowie zum Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist die lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen. Sie umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung sowie die Daten des Ersthelfers. Die Dokumentation im Verbandbuch ist vom Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten so aufzuheben, dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.

Video Einführungsfilm in das elektronische Verbandbuch von Hoppe

Kreislaufversagen, Schnittwunden oder Feuer am Arbeitsplatz:

Als Unternehmer sollten Sie für solche Arbeitsunfälle gewappnet sein. Ist das elektronische Verbandbuch auf Ihrer Checkliste. Die Verbandbuch-Software gehört zu Ihren Vorkehrungen.

Die Hoppe Unternehmensberatung entwickelte eine Verbandbuch-Software , mit der Sie Ihren Arbeitsplatz fit für Erste Hilfe machen.

1. Ersthelfer ausbilden
Jedes Unternehmen muss mindestens einen betrieblichen Ersthelfer ausbilden. Bei mehr als 20 versicherten Mitarbeitern mehr als einen. Alle zwei Jahre steht eine Fortbildung für den Ersthelfer an, damit der Ersthelfer im Ernstfall auf dem aktuellen Stand ist.

2. Erste-Hilfe-Material

Erste-Hilfe-Material ausreichend besorgen Verbandszeug muss in ausreichenden Mengen vorhanden sein und sicher und geschützt aufbewahrt werden. Der Erste-Hilfe-Kasten muss deutlich mit einem weißen Kreuz auf grünem Hintergrund gekennzeichnet sein. Überprüfen Sie den Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit. Die Prüfung für Vollständigkeit des Erste-Hilfe-Materials können Sie mit dem Wartungsplaner https://www.Wartungsplaner.de dokumentieren.

3. Notrufnummern vermerken
wichtige Notrufnummern werden in Extrem-Situationen oft vergessen. Vermerken Sie am Telefon alle wichtigen Notrufnummern. Notieren Sie hier auch Namen und Telefonnummern der Ersthelfer aus Ihrem Unternehmen.

4. Hilfe dokumentieren
Dokumentieren Sie jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen in einem Verbandbuch. Das Verbandbuch muss mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Mit dem elektronischen Verbandbuch ( https://www.Verbandbuch-Software.de ) dokumentieren Sie alle Verletzungen , Kreislaufversagen und Schnittwunden.

das elektronische Verbandbuch

Verbandbuch-Software: das elektronische Verbandbuch ist nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften zur Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen

Jeder Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und 5 Jahre lang aufbewahrt werden. In BGV A1, §24 Abs. 6 - Berufsgenossenschaften - Verordnungen zur Verwaltung eines Verbandbuch §16 BGV A5 / VBG 109: Aus der Verbandbuch Dokumentation müssen Angaben über Zeit, Ort (Unternehmensteil) und Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens, Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung, Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme sowie die Namen des Versicherten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, hervorgehen.

Die Aufzeichnungen sind wie Personalunterlagen aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht für das Verbandbuch beträgt fünf Jahre nach der letzten Eintragung.

 Verbandbuch Software Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft.
Rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften im Gesundheitswesen
BGV Erste Hilfe Verbandbuch-Software Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen

Screenshot erste-hilfe-leistungen Verbandbuchsoftware

Monitoring von Erste-Hilfe-Leistungen

Das Verbandbuch – Dokumentationspflicht und Monitoring von Erste-Hilfe-Leistungen

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom Pflaster für einen leichten Schnitt in den Finger bis zum Abtransport eines Schwerverletzten. Ein Verbandbuch-Eintrag enthält alle wichtigen Informationen zum Hergang und Gesundheitsschaden, wie Datum und Ort, Angaben zum Verletzten und zur Verletzung und Ursachen, Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen bzw. der Behandlung sowie die Personalien von Ersthelfer, Arzt und anderen Beteiligten.

In Deutschland geht diese Dokumentationspflicht auf § 24 Absatz 6 der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ zurück. Dort wird vorgeschrieben, dass ein Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass „jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird“. Dies hat den Zweck, Ansprüche auf Leistungen der Unfallversicherung zu rechtfertigen. Bspw. dann, wenn es durch einen Unfall, der nicht unmittelbar ärztlich behandelt werden muss und daher nicht meldepflichtig ist, zu langfristigen Folgeschäden kommt. Denn nur dann, wenn ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, erfolgt eine Kostenübernahme durch den Träger der Unfallversicherung – und das nicht nur in Deutschland. So gilt in der Schweiz die indirekte Pflicht, Unfälle zu dokumentieren. Erleidet ein Arbeitnehmer Nachteile durch eine fehlende Dokumentation, kann das als Unterlassung der unternehmerischen Fürsorgepflicht gewertet werden. Ähnliches gilt auch in Österreich.

Ein weiterer Vorteil dieser ausführlichen Dokumentation besteht im Monitoring von Verletzungen. Kommt es in bestimmten Arbeitsbereichen immer wieder zu ähnlichen Verletzungen, kann das im Arbeitsalltag schnell untergehen. Nichtsdestotrotz können auch leichte Verletzungen, wenn sie gehäuft auftreten, für Betroffene langfristige Folgen haben. Neben den Gesundheitsgefahren kann das bspw. einen signifikanten Rückgang der Produktivität oder ähnliches bedeuten. Eine Dokumentation der Verletzungen und eine Überwachung dieser Dokumentation kann helfen, Probleme aufzuzeigen. Dadurch lassen sich Lücken in der Unfallverhütung schließen und Verletzungen bis hin zu ernsthaften Unfällen, besser vorbeugen. Eine professionelle Verbandbuch-Software erleichtert diese Analyse und schützt zudem die Vorgangsdaten vor unbefugtem Zugriff.

papierloses digitales Verbandbuch

Das elektronische Verbandbuch mit der Hoppe Verbandbuch Software - Unfälle in Unternehmen sind zu dokumentieren

Unfalldaten sind mit dem elektronische Verbandbuch schnell erfasst, für den Arbeitsschutz ausgewertet und sicher gemäß den Forderungen aus der BGR A1 verwaltet. Mit dem elektronischen Verbandbuch stellt die Hoppe Unternehmensberatung jetzt ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem alle Unfälle schnell zu erfassen sind und in netzwerkfähigen Datenbank verwaltet werden können. Unternehmen, Institutionen und Betriebe aller Größenordnung können die Verbandbucheinträge gemäß BGV A1 erfassen, und die Unfälle und Unfallzahlen mit dem elektronischen Verbandbuch organisieren.

So lassen sich per Mausklick unternehmensweite Vorfall- und Unfallstatistiken als PDF-Reports erstellen. Die Forderungen aus der BGR A1 nach Datenschutzkonformität werden durch das elektronische Verbandbuch eingehalten. Das elektronische Verbandbuch der Hoppe Unternehmensberatung ist netzwerkfähig, mehrsprachig und vor allem einfach zu bedienen.

Übrigens: Das elektronische Verbandbuch ist eine ideale Ergänzung zum Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung

Verbandbuch Aufbewahrungspflicht

5 Jahre Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen

Die Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen beträgt mindestens fünf Jahre. Alternativ zu der Aufzeichnung in einem Verbandbuch kann die Dokumentation auch über die elektronische Datenverarbeitung oder einer Kartei erfolgen. Vorzüge der elektronischen Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen liegen in der Speicherung und Bearbeitung der Daten. Ein Verbandbuch in der Form eines PDFs vereinfacht die Dokumentation. PDFs lassen sich unter allen Betriebssystemen öffnen und bearbeiten. Der kostenlose Adobe-Reader ermöglicht das führen der Verbandbuch-PDF auf jedem PC. Dieses elektronische Verbandbuch kann bequem an Mitarbeiter versendet werden oder für den Verbandkasten ausgedruckt werden.

Verordnungen und Vorschriften für den Arbeitsschutz - Gesetzlich geforderte Dokumentation von Unfällen und Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • ArbMedVV = Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
  • ArbSchG = Arbeitsschutzgesetz
  • ASiG = Arbeitssicherheitsgesetz
  • ArbStättV = Arbeitsstättenverordnung
  • BetrSichV = Betriebssicherheitsverordnung
  • GefStoffV = Gefahrstoffverordnung
  • BGR = Berufsgenossenschaftliche Regel
  • BGV = Berufsgenossenschaftliche Vorschrift
  • PSA-Verordnung = Verordnung zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen

Aufzeichnung und Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

5 Jahre Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. Es ist empfehlenswert, mit der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen die Ersthelfer und Betriebssanitäter zu betrauen.

Vollständigkeitsprüfung Verbandskasten
Vollständigkeitsprüfung Verbandskasten: Prüfen Sie jetzt den kleinen und großen Verbandskasten mit dieser Checkliste.

Meldepflicht für Unfälle an die zuständigen betrieblichen Stelle
Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt.

Unterstützungspflichten der Versicherten
Versicherte haben die der Ersten Hilfe dienenden Maßnahmen zu unterstützen. Versicherte haben sich zum Ersthelfer ausbilden und in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortbilden zu lassen, sofern keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Sie haben sich nach der Ausbildung für Erste Hilfe-Leistungen zur Verfügung zu stellen (zum Ersthelfer benennen zu lassen).

Verbandskasten für Unternehmen, Betriebe Firmen
Der Verbandskasten ist ein Kasten oder Koffer, der Verbandmaterial zur Ersten Hilfe beinhaltet. Gefordert wird er im Straßenverkehr in jedem Auto und in Betrieben im Rahmen der Arbeitsschutzbestimmungen. Der Inhalt des Verbandskastens unterliegt genormten Bestimmungen, die in den verschiedenen DIN-Normen geregelt sind. Hierbei sind vorrangig die DIN 13157 und die DIN 13169 zu benennen, die die Inhalte der Verbandskästen für den betrieblichen Arbeitsschutz regeln. Die Anzahl der bereitzustellenden Erste-Hilfe-Kästen richtet sich nach der Betriebsgröße. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 regelt die Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie die Anforderungen an die Erste-Hilfe-Räume für die Einrichtung und die Betreibung von Arbeitsstätten.

Was ist der richtige Inhalt von einem Verbandskasten
Die Regelungen für den Inhalt der Verbandskästen sind eindeutig. Das Verbandsmaterial und das notwendige Zubehör um Erst Hilfe leisten zu können sind regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen. Standardmäßig gehören so in einen Verbandkasten Heftpflaster, Wundschnellverbände, Pflasterstrips, Verbandpäckchen und Verbandtücher, Kompressen, Dreiecktuch, Schere, Fixierbinde, Vliesstofftuch sowie Einweghandschuhe. Zusätzlich sind Rettungsdecke, Augenkompresse, Netzverband und die Erste-Hilfe-Broschüre im Erste-Hilfe-Kasten. Ein Inhaltsverzeichnis erleichtert die Kontrolle auf Vollständigkeit der Materialien. Entsprechend den Bestimmungen können hierzu weitere Verbandmaterialien für die Erste-Hilfe-Leistung kommen. Diese Bestimmungen, einerseits geregelt durch die DIN können aber auch länderspezifisch ergänzt und erweitert sein. Hierbei ist für die Anschaffung von betrieblichen Verbandkästen oder Verbandschränken genaue Information beim Amt für Arbeitsschutz mit einzuholen. Der Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen oder Verbandschränken muss steril oder staubgeschützt verpackt sein. Offene und aufgerissene Verpackungen sind nicht mehr zu verwenden und müssen ersetzt werden. Die Vorschriften, die Menge und die Verpackungsform und Größe lassen sich für die beiden DIN – DIN 13157 und DIN 13169 aus der Tabelle ablesen. Auch die Materialien, die in den Erste-Hilfe-Kasten gehören, unterliegen genormten und vorgeschriebenen Bestimmungen. Bei der Befüllung oder Nachfüllung dieser wichtigen Kästen ist hierauf ebenfalls zu achten.

DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2 - Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten

Seit Anfang Januar 2013 haben sich die Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben geändert. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist bei allen Berufsgenossenschaften und bei dem überwiegenden Teil der Unfallkassen in Kraft getreten und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Zum 1. April 2013 wird voraussichtlich bei nahezu allen Unfallkassen die Vorschrift in Kraft treten. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Für die Regelbetreuung aller Betriebsgrößen gilt das neue Konzept mit dem Datum des In Kraft Tretens der Vorschrift. Dies gilt auch für das im Mittelpunkt der Reform stehende neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 2 sieht hierzu grundsätzlich keine Übergangsfristen vor. Ausnahmen: BG ETEM und einige Unfallkassen haben Übergangszeiträume von einem bzw. zwei Jahren vorgesehen. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt bei den Unfallkassen erst zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2013.

Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden im Jahr 2013 die praxisgerechte Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Betrieben, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen nachhaltig unterstützen. Hierzu werden sie im Jahr 2013 einen Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung beim Übergang zu den Neuregelungen legen. Dieses Vorgehen hat auch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) einstimmig befürwortet. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Arbeitsschutzbehörden der Länder werden dieses Thema also einheitlich handhaben.

Bei Arbeitsunfällen richtig verhalten

Vorgehensweise: So verhalten Sie sich bei Arbeitsunfällen richtig - elektronisches Verbandbuch

Unfallmeldung und Erste Hilfe
Die Soforthilfe/Erstversorgung bei Arbeitsunfällen erfolgt vorzugsweise durch den verfügbaren Mitarbeiter, der an einer Ersthelferausbildung nachweislich teilgenommen hat. Die weitere ärztliche Betreuung erfolgt durch den Durchgangsarzt der chirurgischen Ambulanz soweit es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt. Alle Arbeitsunfälle, auch Bagatellunfälle, müssen in das Verbandbuch des jeweiligen Arbeitsbereichs eingetragen werden. Die verunfallten Mitarbeiter sind hierzu verpflichtet. Dabei sind folgende Angaben erforderlich:

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Name, Vorname des Verunfallten
  • Vorläufige Unfallursache
  • Verletzter Körperteil
  • Zeugen ggf. auch solche, die den Unfall nicht direkt gesehen haben.

Korrekte Ausführung aller Anzeige- und Mitteilungsverpflichtungen, die sich aus Unfällen ergeben
 Vermeidung von Mahnungen oder Nachfragen der zuständigen Behörden
Wenn kein Eintrag im Verbandbuch vorliegt, können unter Umstände berechtigte Ansprüche des verunfallten Mitarbeiters gegenüber der Berufsgenossenschaft - z.B. bei Folgeschäden - nicht durchgesetzt werden. Bei Arbeitsunfällen, die vom Durchgangsarzt behandelt werden, erfolgt zusätzlich die Dokumentation durch den Durchgangsarzt Arztbericht. Der Inhalt des Verbandkasten wird mindestens monatlich vom jeweiligen Sicherheitsbeauftragten.

Unfälle mit schweren Verletzungen oder Arbeitsunfähigkeit
Der chirurgischen Ambulanz müssen vorgestellt werden:
- alle Verletzungen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen bewirken können, damit für die Berufsgenossenschaft ein Arztbericht erstellt wird
- größere Verletzungen, die nicht mit Hilfe des Verbandkastens ausreichend versorgt werden können
- stark blutende Verletzungen
- Nadelstichverletzungen
- offene Wunden in Bereichen mit möglicher Infektionsgefährdung
- verschmutzte Verletzungen
- Verletzungen mit Verdacht auf Fremdkörper in der Wunde
- Verbrennungen oder Verbrühungen
- Verätzungen
- Augenverletzungen

Meldungen
Meldungen erfolgen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich verpflichtet, die Ursache von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie Unfallschwerpunkte zu ermitteln und der Geschäftsführung Maßnahmen zu ihrer Verringerung vorzuschlagen. Meldung an die Behörden Arbeitsunfälle mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsausfall müssen mit dem Formblatt „Unfallanzeige“ der Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angezeigt werden. Analyse, Untersuchung der Ursache von Arbeitsunfällen



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Title: Verbandbuchssoftware: elektronisches Verbandbuch gemäß der Berufsgenossenschaft. DSGVO konform

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