Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit nachweisen

Jede Verletzung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden.

Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet.
Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert.

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Aufgetretene Verletzungen im Unternehmen rechtskonform mit dem elektronischen Verbandbuch dokumentieren und die getroffenen Erste-Hilfe-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

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Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen
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Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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Das elektronische Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahme

Elektronisches Verbandbuch zeichnet Maßnahmen auf
elektronisches Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen
Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen
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Das müssen Sie im Verbandbuch schriftlich festhalten
In einem BG Verbandbuch ist jede Verletzung, jeder Unfall und jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen schriftlich festzuhalten

Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns selbstverständlich, was von unseren Kunden sehr geschätzt wird.
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Unfälle einfach dokumentieren

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