Ein Meldeblock dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 Verbandbuch

Ein Meldeblock dient zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Er dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen, die im Betrieb vorgenommen werden. Er sollte daher im Bestfall zusammen mit den Erste-Hilfe-Materialien der jeweiligen Firma aufbewahrt werden, damit jederzeit Übersicht über die Bestände des Verbandszeugs besteht.

Vier Fakten für ein Meldeblock

  • Das Führen eines Meldeblock / Unfallbuch für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen in einem Unfallbuch / Meldeblock können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Der Meldeblock verschafft einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen.
Der Meldeblock ist ein wichtiges Hilfsmittel, um Betriebsärzten einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen zu verschaffen.

Die eingetragene Aufzeichnungen im Meldeblock müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsa¨tze der Pra¨vention fünf Jahre lang aufgehoben werden.

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Das digitales Verbandbuch ist Terminalserver fähig
Die Verbandbuchsoftware ist auch auf einem Terminalserver einsetzbar.

Eine Dokumentation der Verletzungen und eine Überwachung dieser Dokumentation können helfen, Probleme aufzuzeigen.
Durch die Dokumentation im Verbandbuch lassen sich Lücken in der Unfallverhütung schließen und Verletzungen bis hin zu ernsthaften Unfällen, besser vorbeugen. Eine professionelle Verbandbuch-Software erleichtert diese Analyse und schützt zudem die Vorgangsdaten vor unbefugtem Zugriff.

Unternehmen unterschiedlicher Branchen setzen auf das digitale Verbandbuch.


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