Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen? DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“
Fehlverhalten der Beschäftigten Die häufigsten Gründe für Unfälle sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln.
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News
Alle verantwortlichen Mitarbeiter sehen den aktuellen Stand der Unfälle in unserer Verbandbuch Software
Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung.
Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.
Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.
sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis - die Software ist auch bei kleineren Unternehmen einsetzbar
Die Verbandbuch-Software wird schwerpunktmäig im Bereich Ersthelfern und Sicherheitsfachkräften eingesetzt.
Aufgrund des sehr guten Preis-/Leistungsverhältnisses kann die Software auch bei kleineren Unternehmen die Dokumentation der Unfälle im Betrieb erleichtern.
Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht nachzukommen
Das digitale Verbandbuch ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Bereichen nachzukommen.
- Die Software kann überall zum Einsatz kommen.
- Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
- Die Verwaltung ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.