Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.

Das elektronische Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahme

Elektronisches Verbandbuch zeichnet Maßnahmen auf
elektronisches Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen

4 Fakten zum Verbandbuch. Diese Informationen müssen erfasst werden.

Alle Fakten zum Verbandbuch
Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre

Betrieblicher Ersthelfer und seine Aufgaben
Regelung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage

Was sidn die gesetzlichen Vorschriften für Ersthelfer
Unfallprävention am Arbeitsplatz DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage.




Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Mit dem lückenlosen Verbandbuch kommen Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Wer die Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen in der strukturierten und übersichtlichen Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Verletzungen bzw. die daraus resultierenden Erste-Hilfe-Leistungen sind nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren.

Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren
Schritt für Schritt kann jede Erste-Hilfe-Leistung erfasst werden und per Eintrag in der HOPPE Verbandbuch Software dokumentiert werden. Der Unfallbericht wird als Beleg zu dieser Eintrag einfach zugeordent und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung. Die archivierten Unfallberichte und die Erste-Hilfe-Leistung sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

Das digitale Verbandbuch verfügt über zahlreiche DEMO-Daten.
In diesen Beispieldaten sind typische Unfällle und Erste Hilfe Leistungen bereits hinterlegt.
Man kann alle Funktionen sofort testen und hat schnell einen Überblick über das Programm. Besteht Interesse, unterstützt sie die HOPPE Unternehmensberatung mit individuellen Schulungen / Workshops direkt bei Ihnen vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Für jeden das passende Lizenzpaket
Wählen Sie zwischen der Starter-Lizenz für den lokalen Einsatz an einem PC oder der Netzwerkinstallation.

Beispiel für 3 Lizenzen:
1 x Starter-Lizenz Verbandbuch-Software
2 x Zusatz-Lizenz Verbandbuch-Software
Sie verfügen dann über 3 Lizenzen.
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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.