Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.

So behalten Sie den Überblick über alle Einträge im Verbandbuch.
Softw

Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen
Erfolgsfaktor für die Sicherheit
Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt
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Können Sie im Audit das Verbandbuch  nachweisen? Bei der Dokumentation

Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Fehlverhalten der Beschäftigten
Die häufigsten Gründe für Unfälle sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln.
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Unfallbuch Software. Dokumentationspflicht und Monitoring der Erste Hi

Software Unfallbuch zur Dokumentation von Unfällen
Erfolgsfaktor für die Betriebssicherheit
Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich aufgezeichnen
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Die Verbandbuchsoftware ist bei vielen Unternehmen das zentrale System zur Verwaltung der Verbandbucheinträgen.

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in einem Verbandbuch aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden.

Ein digitales Verbandbuch ist ein zentraler Faktor in der DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Oftmals scheitert das Ganze an der falschen Dokumentation.
Wie können Sie sicher sein, dass Sie die aktuelle Gesetzeslage zu 100% beachten und nicht unwissentlich irgendwelche schlimmen Fehler machen, die die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten akut gefährden.
Wir bieten eine Software zur Dokumentation im digitalen Verbandbuch, die durch wenige Handgriffe Ihr Unternehmen sicherer machen und effektiv Mitarbeiter vor schweren Verletzungen schützt.

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
ie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.

Verbandbuch digitalisieren, aber richtig!
Die Digitalisierung erfasst auch die Verbandbucheinträge im Mittelstand. Unternehmen können das Verbandbuch in digitaler Form schneller und kosteneffizienter gestalten.
Wer sich mit dem Gedanken einer Digitalisierung trägt, sollte den Umstieg systematisch planen und Fehlerquellen im Blick haben.
So können Verantwortliche gewährleisten, dass das System effizient arbeitet und Überraschungen beim Audit ausbleiben. Unsere Verbandbuch-Software sorgt für Transparenz beim digitalen Management der Unfallmeldungen.


Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zum elektronischen Verbandbuch?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.

Erfüllen Sie die vorgeschriebenen Pflichten in Ihrem Betrieb?
Haben Sie die Protokolle für den Betriebsprüfer griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit und der Revision?

So sind Sie immer über jeden Eintrag im Verbandbuch informiert
Alle dokumentationspflichtige Einträge im Blick. Die Software befasst sich mit der elektronischen Erfassung der Verbandbucheinträge

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