Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“
Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch
- Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
- Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
- Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
- Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.
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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.
Inhalte im Abreissblock DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“
Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der
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Betrieblicher Ersthelfer
Regelung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
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Datenschutzkonformes Verbandbuch im Betrieb
Dokumentieren Sie Unfälle rechts- und datenschutzkonform Ein Verbandbuch ist im Verbandkasten zu deponieren.
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Ersthelfer dokumentieren die Erste Hilfe Leistung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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Inhalte im Abreissblock DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“ – das sollten Sie wissen
rechtssicher die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeichnen Die DGUV regelt die Aufzeichnungen im Verbandbuch
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Arbeitsschutzmanagement: Verbandbucheinträge leicht gemacht
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Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbanduch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.
Das digitale Verbandbuch verfügt über zahlreiche DEMO-Daten.
In diesen Beispieldaten sind typische Unfällle und Erste Hilfe Leistungen bereits hinterlegt.
Man kann alle Funktionen sofort testen und hat schnell einen Überblick über das Programm.
Besteht Interesse, unterstützt sie die HOPPE Unternehmensberatung mit individuellen Schulungen / Workshops direkt bei Ihnen vor Ort in Ihrem Unternehmen.
Um die Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Oftmals liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann. Dieses Vorgehen verbietet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der Hoppe Verbandbuch-Software geht die Dokumentation der Ersten Hilfe datenschutzkonform.
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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
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