Folgende Informationen müssen im Verbandbuch bei den Erste-Hilfe-Leistungen festgehalten werden:
- Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
- Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
- Name des Erste-Hilfe-Leistenden
Software für verantwortliche im Arbeitsschutz:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Qualitätsmanager, Produktionsleiter, Elektrofachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Projektleiter
Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung.
Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.
Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.
Ein digitales Verbandbuch ist ein zentraler Faktor in der DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Oftmals scheitert das Ganze an der falschen Dokumentation.
Wie können Sie sicher sein, dass Sie die aktuelle Gesetzeslage zu 100% beachten und nicht unwissentlich irgendwelche schlimmen Fehler machen, die die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten akut gefährden.
Wir bieten eine Software zur Dokumentation im digitalen Verbandbuch, die durch wenige Handgriffe Ihr Unternehmen sicherer machen und effektiv Mitarbeiter vor schweren Verletzungen schützt.
Die Software deckt die Anforderungen für die Erfassung eines elektronischen Verbandbuches ab.
Wir bieten für mehr Transparenz und mehr Überblick. Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitssicherheitsprozessen herauszuholen.
Seien Sie Rechtssicher mit Ihrem Verbandbuch
Stellen Sie mit dem digitalen Verbandbuch (DSGVO konform) sicher, dass einerseits personenbezogene Daten dank des integrierten Rechtemanagements geschützt sind und andererseits die rechtssichere Dokumentation gewährleistet wird.