Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.




Folgende Informationen müssen im Verbandbuch bei den Erste-Hilfe-Leistungen festgehalten werden:

  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Software für verantwortliche im Arbeitsschutz:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Qualitätsmanager, Produktionsleiter, Elektrofachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Projektleiter

Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung. Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben. Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.

Ein digitales Verbandbuch ist ein zentraler Faktor in der DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Oftmals scheitert das Ganze an der falschen Dokumentation.
Wie können Sie sicher sein, dass Sie die aktuelle Gesetzeslage zu 100% beachten und nicht unwissentlich irgendwelche schlimmen Fehler machen, die die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten akut gefährden.
Wir bieten eine Software zur Dokumentation im digitalen Verbandbuch, die durch wenige Handgriffe Ihr Unternehmen sicherer machen und effektiv Mitarbeiter vor schweren Verletzungen schützt.

Die Software deckt die Anforderungen für die Erfassung eines elektronischen Verbandbuches ab.
Wir bieten für mehr Transparenz und mehr Überblick. Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitssicherheitsprozessen herauszuholen.

Seien Sie Rechtssicher mit Ihrem Verbandbuch
Stellen Sie mit dem digitalen Verbandbuch (DSGVO konform) sicher, dass einerseits personenbezogene Daten dank des integrierten Rechtemanagements geschützt sind und andererseits die rechtssichere Dokumentation gewährleistet wird.


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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.