Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.
Optimieren Sie Ihr Verbandbuch-Management:
Die Verbandbuchsoftware bietet eine durchgängige Lösung für qualitätsrelevante Prozesse wie Erfassung, Dokumentation von Unfällen und Analyse.
Die leistungsstarken Module erfassen die Einträge im digitalen Verbandbuch, analysieren und archivieren Ihre Daten – für maximale Prozesssicherheit und lückenlose Nachverfolgbarkeit.
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Wir bei der Unternehmensberatung HOPPE sind fest entschlossen, ihre Geschäftssysteme durch den Einsatz modernster Technologie zu verbessern, um die Dokumentation rund im das digitale Verbandbuch effizienter und transparenter zu gestalten.
Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit der Verbandbuchsoftware einfacher, schneller und effizienter zu gestalten - diese Umstellung hilft, dieses Ziel zu erreichen!
Was sind die geltende Vorschriften bei einem Unfall?
Arbeitgeber müssen Unfälle dann anzeigen, wenn Beschäftigte mehr als 3 Tage arbeitsunfähig sind oder wenn Versicherte getötet werden (§ 193 SGB VII). Die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen, nachdem der Unternehmer von dem Unfall Kenntnis erlangt, erstattet werden.
Bei Arbeitsunfällen besteht Versicherungsschutz durch den zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger), z. B. die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Der UV-Träger prüft zunächst, ob der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht.
Ist dies geklärt, übernimmt er z. B. die Kosten für ärztliche Behandlung, erforderliche Heilmittel, Aufenthalt in Krankenhaus oder Reha-Einrichtung.