Gesundheitsdaten können in einem Verbandbuch eingetragen werden

personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software elektronisches Verbandbuch ersetzen.

Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen der Dokumentation des Unfall- und Erkrankungsgeschehens
Die meisten Unternehmen führen ein betriebliches Verbandbuch. Was dabei jedoch aus Datenschutzsicht zu beachten ist, bleibt oft außen vor.
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen der Dokumentation des Unfall- und Erkrankungsgeschehens und auch zum Nachweis für den Versicherten bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Daher können die Gesundheitsdaten in einem Verbandbuch eingetragen werden.

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Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Betroffen sind hier besondere personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG in Form von Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch Hinweise zur Art der Verletzung notiert werden.
Personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.

Diese dürfen nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.




Das Verbandbuch ist vertraulich zu behandeln. Es ist für jedes Unternehmen Pflicht!
Die Verbandbuchsoftware dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahme. Festgehalten werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahme.

Vorzüge und Leistungen des elektronischen Verbandbuches
Damit Sie alle Vorzüge und Leistungen des digitalen Verbandbuches auskosten können, empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Demoversion - oder noch besser - eine ausführliche Darstellung auf der Webseite unter https://www.Verbandbuch-Software.de.
Am Servicetelefon sind wir zudem persönlich für Sie da. Ganz wie es für Sie am bequemsten ist.

Buchen Sie einen Workshops und profitieren Sie von unserer Expertise.
Wir kommen für ein Workshop / eine Schulung zu Ihnen und gehen mit Ihrem interdisziplinären die typische Anwendungsfälle für die erfolgreiche Digitalisierung des Verbandbuchs durch.
Wir unterstützen Sie bei den ersten konkreten Schritte für die Umsetzung in der Verbandbuch-Software.


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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
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Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.