Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden
Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) DGUV-Information 204-021, Verbandbuch.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste Hilfe Leistungen in der Regel in einer Verbandbuch Software.
Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.
Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.
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Inhalte im Abreissblock DGUV-Information 204-020 Verbandbuch
Abreißblock als Verbandbuch praktische und DSGVO konforme Ergänzung zum Verbandbuch

Klassisches Verbandbuch rechtssicher machen
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden. Ein Verbandbuch ist im Verbandkasten zu deponieren.

Inhalte im Verbandbuch DGUV-Information 204-020
Was sollte im Verbandbuch stehen ? Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in einem Verbandbuch aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden.
Mit dem lückenlosen Verbandbuch kommen Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Wer die Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen in der strukturierten und übersichtlichen Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Verletzungen bzw. die daraus resultierenden Erste-Hilfe-Leistungen sind nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren.
Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren
Schritt für Schritt kann jede Erste-Hilfe-Leistung erfasst werden und per Eintrag in der HOPPE Verbandbuch Software dokumentiert werden.
Der Unfallbericht wird als Beleg zu dieser Eintrag einfach zugeordent und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung.
Die archivierten Unfallberichte und die Erste-Hilfe-Leistung sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.
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