Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden

Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) DGUV-Information 204-021, Verbandbuch.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste Hilfe Leistungen in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

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Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

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