Klassisches Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich sein

Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren.

Vertraulichen Behandlung der personenbezogenen Daten im Verbandbuch
In vielen Unternehmen wird das Verbandbuch im jeweiligen Erste-Hilfe-Kasten gelagert, womit es für Jedermann öffentlich und frei zugänglich ist.

Die Angaben zum entsprechenden Vorfall werden häufig zeilenweise in chronologischer Reihenfolge im Verbandbuch geführt.

Aus Datenschutzsicht ergibt sich eine Verletzung, da die Vorfälle alle in einer Auflistung geführt werden und das Verbandbuch jederzeit von jedem Mitarbeiter eingesehen werden kann. Die Daten können alle Einträge, inklusive personenbezogener Daten einschließlich Gesundheitsdaten, von anderen Verunglückten eingesehen werden.
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden.

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software als elektronisches Verbandbuch ersetzen.

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Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Betroffen sind hier besondere personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG in Form von Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch Hinweise zur Art der Verletzung notiert werden.

Diese dürfen nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.




Erhöhte Sicherheit (DSGVO konform)
Beschränken Sie den Zugang im digitalen Verbandbuch zu bestimmten Dokumenten und Daten auf spezifische Personen. Im elektronsichen Verbandbuch finden Sie ein Dokumentenmanagement der nächsten Generation

Verbandbuch: Beachten Sie den Datenschutz bei Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
Um die Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Oftmals liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann. Dieses Vorgehen verbietet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mit der Hoppe Verbandbuch-Software geht die Dokumentation der Ersten Hilfe datenschutzkonform.

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Die fortschreitende Digitalisierung, Automatisierung und Mobilisierung macht auch vor dem Verbandbuch im Unternehmen nicht Halt.
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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
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Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

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