Klassisches Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich sein
Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren.
Vertraulichen Behandlung der personenbezogenen Daten im Verbandbuch
In vielen Unternehmen wird das Verbandbuch im jeweiligen Erste-Hilfe-Kasten gelagert, womit es für Jedermann öffentlich und frei zugänglich ist.
Die Angaben zum entsprechenden Vorfall werden häufig zeilenweise in chronologischer Reihenfolge im Verbandbuch geführt.
Aus Datenschutzsicht ergibt sich eine Verletzung, da die Vorfälle alle in einer Auflistung geführt werden und das Verbandbuch jederzeit von jedem Mitarbeiter eingesehen werden kann.
Die Daten können alle Einträge, inklusive personenbezogener Daten einschließlich Gesundheitsdaten, von anderen Verunglückten eingesehen werden.
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden.
Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software als elektronisches Verbandbuch ersetzen.
Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Betroffen sind hier besondere personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG in Form von Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch Hinweise zur Art der Verletzung notiert werden.
Diese dürfen nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.

Betrieblicher Ersthelfer und seine Aufgaben
Regelung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Software ersetzt Ihre Verbandbücher
Endlich keine Papierformulare mehr. Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen

Verbandbuch & DSGVO Datenschutz Grundverordnung
DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schnelle und übersichtliche Erfassung sämtlicher medizinischer Vorfälle

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Was sidn die gesetzlichen Vorschriften für Ersthelfer
Unfallprävention am Arbeitsplatz DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage.

Unfallanzeige mit der Vebandbuchsoftware
Dokumentieren Sie Unfälle mit der Verbandbuchsoftware Ein Exemplar dient der Unfallanzeige Dokumentation im Unternehmen.
Führen Sie Ihr Verbandbuch digital und konform mit dem Datenschutz
Die Software dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb entsprechend DGUV Information 204-020.
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