Klassisches Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich sein

Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren.

Vertraulichen Behandlung der personenbezogenen Daten im Verbandbuch
In vielen Unternehmen wird das Verbandbuch im jeweiligen Erste-Hilfe-Kasten gelagert, womit es für Jedermann öffentlich und frei zugänglich ist.

Die Angaben zum entsprechenden Vorfall werden häufig zeilenweise in chronologischer Reihenfolge im Verbandbuch geführt.

Aus Datenschutzsicht ergibt sich eine Verletzung, da die Vorfälle alle in einer Auflistung geführt werden und das Verbandbuch jederzeit von jedem Mitarbeiter eingesehen werden kann. Die Daten können alle Einträge, inklusive personenbezogener Daten einschließlich Gesundheitsdaten, von anderen Verunglückten eingesehen werden.
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden.

Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software als elektronisches Verbandbuch ersetzen.

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Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Betroffen sind hier besondere personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG in Form von Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch Hinweise zur Art der Verletzung notiert werden.

Diese dürfen nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen

Erste Hilfe Leistung dokumentieren
Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge zur Ersten Hilfe aufgezeichnet werden
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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Arbeitsunfall,Verbandbuch und die  DSGVO Datenschutz Grundverordnung.

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Verbandbuch: Datenschutz dringend beachten.
Besserer Gesundheitschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb mit der Hoppe Verbandbuch-Software. Die Aufzeichnungen im digitalen Verbandbuch sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln.

Digitalisierung für das Verbandbuch ist kein neues Thema
Automatisierte Prozesse sorgen nicht nur dafür, dass Kosten gespart werden. Unternehmen können auch die wertvolle Ressource Mitarbeiter schonen.

Die Digitalisierung für das Verbandbuch im Betrieb ist an sich kein neues Thema. Dennoch sind viele Abläufe in deutschen Unternehmen nach wie vor analog organisiert.
Vieles spricht dafür, mühsame und aufwendige Prozesse digital zu lösen. Denn digitale Abläufe eröffnen nicht nur zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung von Effizienz. Unternehmen können durch die Digitalisierung des Verbandbuches Mitarbeiter entlasten.

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Unternehmen unterschiedlicher Branchen setzen auf das digitale Verbandbuch.


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Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
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