Elektronisches Verbandbuch und die DSGVO Datenschutz Grundverordnung

Arbeitsunfälle dokumentieren

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch

Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form
Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

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Monitoring von Verletzungen und Unfällen
Die ausführliche Dokumentation führt zu einem Monitoring von Verletzungen und Unfällen. Das macht die Auswertung und Analyse im Verbandbuch sehr einfach.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gesundheitsdaten im Verbandbuch
Die in einem Verbandbuch hinterlassenen Angaben dienen als wichtiger schriftlicher Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einem versicherten Mitarbeiter eingetreten ist. Diese Dokumentation ist die Voraussetzung dafür, dass ein betrieblicher Unfall überhaupt als Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt werden kann. Das kann sehr wichtig werden, etwa wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei Entzündungen auch nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.

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