Klassisches Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich sein
Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren.
Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbanduch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.
Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Betroffen sind hier besondere personenbezogene Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG in Form von Gesundheitsdaten, da neben Name und Zeitpunkt des Arbeitsunfalls auch Hinweise zur Art der Verletzung notiert werden.
Diese dürfen nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses nur verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung der Rechte und Pflichten der Verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts notwendig sind.
Software Unfallbuch zur Dokumentation von Unfällen
DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schnelle und übersichtliche Erfassung sämtlicher medizinischer Vorfälle
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Verbandbücher zur Dokumentation von Unfällen
Erfolgsfaktor für die Sicherheit Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt
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Software Unfallbuch zur Dokumentation von Unfällen
Einfache Erfassung bei jeder Verletzung Unfälle mit dem digitalen Verbandbuch gemäß den denBerufsgenossenschaften Richtlinien dokumentieren
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Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert
Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert Unfälle müssen für die Versicherungen genau dokumentiert werden.
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Erste Hilfe Leistung dokumentieren
Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge zur Ersten Hilfe aufgezeichnet werden Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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Ersthelfer dokumentieren die Erste Hilfe Leistung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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Alle verantwortlichen Mitarbeiter sehen den aktuellen Stand der Unfälle in unserer Verbandbuch Software
Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.
Forderungen laut § 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
Die DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. HOPPE bietet dafür das digitale Verbandbuch. Dabei sind folgende Angaben zu erfassen, die die Erste-Hilfe-Leistung nachvollziehbar machen:
Angaben zum Unfallereignis: Zeitpunkt, Ort (Unternehmensteil), Unfallhergang bzw. Hergang des Gesundheitsschadens und Art und Umfang von Verletzung oder Erkrankung.
Angaben zur Erste-Hilfe-Leistung: Zeitpunkt, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Versicherten (Verletzten), Name(n) von Zeugen, Namen der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben.
Weiterhin wird gefordert, dass diese Daten für die Dauer von fünf Jahren wie Personalunterlagen aufbewahrt werden.
Die Verbandbuchsoftware dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahme. Festgehalten werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahme.
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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
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Unfälle einfach dokumentieren
Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.
Erfüllen Sie die vorgeschriebenen Pflichten in Ihrem Betrieb?
Haben Sie die Protokolle für den Betriebsprüfer griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit und der Revision?
So sind Sie immer über jeden Eintrag im Verbandbuch informiert
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