Die Fortbildung des Ersthelfers liegt in der Verantwortung des Unternehmers
Regelungen bezüglich der Ersthelfer sind im Gesetz verankert
Unfallprävention am Arbeitsplatz
Neben anderen Vorschriften zur Unfallprävention am Arbeitsplatz sind auch die Regelungen bezüglich der Ersthelfer im Betrieb in einem Gesetz verankert
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer an einer Fortbildung teilnehmen.
DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage. Sie erlegt dem Unternehmer die Bestellung einiger Mitarbeiter zum Ersthelfer auf, bestimmt wie viele in einem Betrieb vorhanden und wie sie ausgebildet sein müssen.
Anzahl der Ersthelfer für den Betrieb
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für die jeweilige Firma ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Verbandbuch und Datenschutz. Personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten im Verbandbuch Personenbezogene Daten im Verbandbuch § 3 Abs. 9 BDSG

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Einfache Erfassung bei jeder Verletzung Unfälle mit dem digitalen Verbandbuch gemäß den denBerufsgenossenschaften Richtlinien dokumentieren

Verbandbuch-App für Erste-Hilfe und Unfall
Das digital geführte Verbandbuch vereinfacht die
Auswertung der Unfalldaten Beim herkömmlichen Verbandbuch gibt es oft Schwierigkeiten mit unleserlichen Handschriften oder unvollständigen Einträgen
Folgende Informationen müssen im Verbandbuch bei den Erste-Hilfe-Leistungen festgehalten werden:
- Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
- Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
- Name des Erste-Hilfe-Leistenden
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