Die Fortbildung des Ersthelfers liegt in der Verantwortung des Unternehmers

Regelungen bezüglich der Ersthelfer sind im Gesetz verankert

Unfallprävention am Arbeitsplatz
Neben anderen Vorschriften zur Unfallprävention am Arbeitsplatz sind auch die Regelungen bezüglich der Ersthelfer im Betrieb in einem Gesetz verankert
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer an einer Fortbildung teilnehmen.

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DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage. Sie erlegt dem Unternehmer die Bestellung einiger Mitarbeiter zum Ersthelfer auf, bestimmt wie viele in einem Betrieb vorhanden und wie sie ausgebildet sein müssen.

Anzahl der Ersthelfer für den Betrieb
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für die jeweilige Firma ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Endlich keine Papierformulare mehr. Verbandbuch Datenschutz Rechtsgrun

Klassisches Verbandbuch rechtssicher machen
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden.
Ein Verbandbuch ist im Verbandkasten zu deponieren.
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Neues Konzept für das Verbandbuch. Software efrfasst Informationen, di

Neues Konzept für das Verbandbuch
Vier Fakten zum Verbandbuch
Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
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Welche Aufzeichnung sind im Verbandbuch

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rechtssicher die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeichnen
Die DGUV regelt die Aufzeichnungen im Verbandbuch
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Die Meldung eines Arbeitsunfalls
Wenn Sie eine Beschäftigte im Büro sich Papier in den Finger schneidet, geht sie zum Verbandskasten und holt sich ein Pflaster. Anschließend wird dieser Vorfall direkt in das digitale Verbandbuch eingetragen.

Folgende Informationen werden in das Verbandbuch eingetragen:
  • Name der verletzten Person
  • Datum und Uhrzeit
  • Ort bzw Bereich im Unternehmen ( Büro, Lager.Produktion ..)
  • Unfallhergang
  • Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung
  • ggf. Name von Zeugen
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers/ der Ersthelferin

Umfangreiche Support-Leistungen
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Verbandbuch haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.
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Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.