Die Fortbildung des Ersthelfers liegt in der Verantwortung des Unternehmers

Regelungen bezüglich der Ersthelfer sind im Gesetz verankert

Unfallprävention am Arbeitsplatz
Neben anderen Vorschriften zur Unfallprävention am Arbeitsplatz sind auch die Regelungen bezüglich der Ersthelfer im Betrieb in einem Gesetz verankert
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer an einer Fortbildung teilnehmen.

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DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage. Sie erlegt dem Unternehmer die Bestellung einiger Mitarbeiter zum Ersthelfer auf, bestimmt wie viele in einem Betrieb vorhanden und wie sie ausgebildet sein müssen.

Anzahl der Ersthelfer für den Betrieb
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für die jeweilige Firma ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelfer dokumentieren die Erste Hilfe Leistung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren
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Arbeitgeber bei Unfall - Elektronisches Verbandbuch und die  DSGVO Dat

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Verletzungen und Erste Hilfe. Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten. Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

Vorzüge und Leistungen des elektronischen Verbandbuches
Damit Sie alle Vorzüge und Leistungen des digitalen Verbandbuches auskosten können, empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Demoversion - oder noch besser - eine ausführliche Darstellung auf der Webseite unter https://www.Verbandbuch-Software.de.
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Das penible Führen eines Verbandbuches bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile
In einem Verbandbuch bzw. Unfallbuch werden in Betrieben, Behörden, Schulen und Kindertagesstätten die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen schriftlich festgehalten.

Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen - DGUV im Verbandbuch
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Ein weiterer Vorteil dieser ausführlichen Dokumentation besteht im Monitoring von Verletzungen und Unfällen.


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