Ein Meldeblock dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 Verbandbuch

Ein Meldeblock dient zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Er dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen, die im Betrieb vorgenommen werden. Er sollte daher im Bestfall zusammen mit den Erste-Hilfe-Materialien der jeweiligen Firma aufbewahrt werden, damit jederzeit Übersicht über die Bestände des Verbandszeugs besteht.

Vier Fakten für ein Meldeblock

  • Das Führen eines Meldeblock / Unfallbuch für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen in einem Unfallbuch / Meldeblock können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Der Meldeblock verschafft einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen.
Der Meldeblock ist ein wichtiges Hilfsmittel, um Betriebsärzten einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen zu verschaffen.

Die eingetragene Aufzeichnungen im Meldeblock müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsa¨tze der Pra¨vention fünf Jahre lang aufgehoben werden.

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