Gesetze und Vorschriften
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.
Was ist zu dokumentieren?
- Unterweisung (Aufklärung der Beschäftigten).
- Dokumentation des Angebots einer Vorsorge (Angebotsvorsorge).
-Dokumentation der Veranlassung einer Vorsorge (Pflichtvorsorge).
Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Verbandbuch nachhaltig.
Mit dem digitalen Verbandbuch bieten wir Ersthelfer und Sicherheitsfachkräfte eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, den Überblick über die notwendigen Einträge im Verbandbuch im Unternehmen zu behalten.
Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand mit unserer Software nachhaltig.
Die Rechtlichen Anforderungen können mit dem digitalen Verbandbuch eingehalten.
Dies führt zu mehr Sicherheit der Mitarbeiter, ohne einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erforderlich zu machen.
Die Verbandbuch-Software wurde mit einer sehr intuitiven und benutzerfreundlichen Oberfläche entwickelt, in der man alles wichtige auf Anhieb findet.
Gelegenheit für Sie einen Einblick in die Software zu gewinnen.
Die Testversion ist die Gelegenheit für Sie, Antworten auf Ihre Fragen zu finden und einen Einblick zu gewinnen, was das richtige System für Sie ist.
Ihre Demo Version ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich.
Melden Sie sich einfach über das Kontaktformular an.
Wir senden Ihnen dann eine DEMO CD innerhalb der nächsten 3 Werktagen zu.
Während der Testphase / Demo haben Sie die Möglichkeit:
- Sie sehen, wie Ihre spezifischen Anforderungen in der Software erfüllt werden.
- gewinnen Sie wichtige Erkenntnisse zur Validierung Ihres Business Cases.
- entdecken Sie die umfangreiche Funktionalität und den Nutzen der Lösung.
- erleben Sie die einfache Bedienung und intuitive Navigation.
Informationen an der richtigen Stelle im digitalen Verabandbuch zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund im die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen in den Unternehmen.
Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen.
Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft.
Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
Kein Unfall und keine Erste Hilfe Leistung soll im Verbandbuch vergessen werden.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
Wir beraten Unternehmen, damit Sie die Dokumentatiom im Verbandbuch richtig umsetzen können.
Wir bieten eine Software zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen gemäß der DGUV
Der Nutzen der Verbandbuch-Software ist groß.
Mit der Dokumentations- und Reportingfunktion schaffen sie Transparenz in Ihr digitales Verbandbuch.
Dennoch arbeiten unzählige Unternehmen und Kommunen ohne oder mit einem veralteten grünen Verbandbuch.