Vorsorge-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

Die Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt

Die Vorsorgekartei dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und zu dokumentieren.

Die Vorsorgekartei enthält sensible personenbezogene Daten. ArbMedVV: Vorsorgekartei enthält Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.
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Gesetze und Vorschriften
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.

Was ist zu dokumentieren?
- Unterweisung (Aufklärung der Beschäftigten).
- Dokumentation des Angebots einer Vorsorge (Angebotsvorsorge).
-Dokumentation der Veranlassung einer Vorsorge (Pflichtvorsorge).




Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen - DGUV im Verbandbuch
Die Aufzeichnungen im Verbandbuch sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Ein weiterer Vorteil dieser ausführlichen Dokumentation besteht im Monitoring von Verletzungen und Unfällen.

Was ist bei einem Arbeitsunfall oder einer Verletzung am Arbeitsplatz zu tun?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle zu dokumentieren.

Ist Ihr Unternehmen bereit für das digitale Verbandbuch? Die Vorteile der Modernisierung Ihrer Erste-Hilfe-Strategie.

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Im Zentrum steht die Verwaltung der Verbandbucheinträge
Die Lösung Verbandbuchsoftware der Hoppe Unternehmensberatung richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die ein Verbandbuch führen. Im Zentrum der Geschäftsprozesse steht dabei vor allem die Verwaltung und Dokumentation aller Unfälle, Verletzungen und Erste Hilfe Leistungen im digitalen Verbandbuch.


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Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.