Vorsorge-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

Die Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt

Die Vorsorgekartei dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und zu dokumentieren.

Die Vorsorgekartei enthält sensible personenbezogene Daten. ArbMedVV: Vorsorgekartei enthält Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.
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Gesetze und Vorschriften
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.

Was ist zu dokumentieren?
- Unterweisung (Aufklärung der Beschäftigten).
- Dokumentation des Angebots einer Vorsorge (Angebotsvorsorge).
-Dokumentation der Veranlassung einer Vorsorge (Pflichtvorsorge).

Elektronisches Verbandbuch und die  DSGVO Datenschutz Grundverordnung

Verbandbuch & DSGVO Datenschutz Grundverordnung
DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schnelle und übersichtliche Erfassung sämtlicher medizinischer Vorfälle

4 Fakten zum Verbandbuch. Diese Informationen müssen erfasst werden.

Alle Fakten zum Verbandbuch
Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.

Verbandbuch Datenschutz Rechtsgrundlage Gesetzliche Vorschriften

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Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.

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