Nicht fehlen darf: Die Zeit, der Ort und der Unfallhergang.

Blick auf moderne Unternehmen im Umgang mit dem Verbandbuch.

Blick auf moderne Unternehmen im Umgang mit den Verbandbüchern
Wirft man einen Blick auf moderne Unternehmen, wird eines schnell deutlich: Ein gut funktionierendes Verbandbuch bedeutet Sicherheit für das Untenehmen

Neues Konzept zum digitalen Verbandbuch
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.




Eine führende Software, wenn es um das digitale Verbandbuch geht!

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  • Intuitive und leichte Bedienung des elektronischen Verbandbuchs.
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    Über die Beratung, der Installation und der Betreuung unterstützen wir unsere Kunden mit einer maßgeschneiderten Lösung, die genau auf den Bedarf und die vorgegebene Situation zugeschnitten ist.

    Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
    Verletzungen und Erste Hilfe. Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten. Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

    Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
    Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung

    Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.


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    Dann kontaktieren Sie uns.
    Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
    Telefon: 06104/65327

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