Wir halten alle Informationen im Verbandbuch fest.

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Verbandbuch Software analysiert und dokumentiert. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Umsetzung der DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Können Sie im Audit das Verbandbuch  nachweisen? Bei der Dokumentation

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Folgende Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Umfangreiche Support-Leistungen
Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Verbandbuch haben, hilft Ihnen unser freundliches Support-Team schnell und kompetent weiter.
Telefon: +49(0)6104/65327


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Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.