Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form


Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

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Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben.
Entscheidend ist jedoch, dass die aufgezeichneten Einträge im Verbandbuch vertraulich behandelt werden.
Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch auf aktuelle Datenschutz-Anforderungen entspricht

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Informationen an der richtigen Stelle im digitalen Verabandbuch zur Verfügung stellen
Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund im die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft. Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
Kein Unfall und keine Erste Hilfe Leistung soll im Verbandbuch vergessen werden. Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
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