Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?
vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“
Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?
- Name der verletzten bzw. erkrankten Person
- Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
- Name der Zeugen
- Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin
Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.
Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form
Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Download Bestellen
Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben.
Entscheidend ist jedoch, dass die aufgezeichneten Einträge im Verbandbuch vertraulich behandelt werden.
Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch auf aktuelle Datenschutz-Anforderungen entspricht

Was sidn die gesetzlichen Vorschriften für Ersthelfer
Unfallprävention am Arbeitsplatz DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage.

Neues Konzept für das Verbandbuch
Vier Fakten zum Verbandbuch Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV,
Folgende Informationen müssen im Verbandbuch bei den Erste-Hilfe-Leistungen festgehalten werden:
- Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
- Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
- Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
- Name des Erste-Hilfe-Leistenden
Verbandbuch - Erste Schritt in Richtung digitale Transformation
Die Digitalisierung von papierbasierten Verbandbucheinträgen ist der erste Schritt in Richtung digitale Transformation und die schnellste Möglichkeit, wirksame Einsparungen zu erzielen.
Erhöhte Sicherheit (DSGVO konform) .Beschränken Sie den Zugang zu bestimmten Dokumenten und Daten auf spezifische Personen.
Das digitale Verbandbuch verfügt über eine extrem einfache Bedienung
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