Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?
vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“
Welche Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden?
- Name der verletzten bzw. erkrankten Person
- Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
- Name der Zeugen
- Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin
Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.
Art der Erfassung: Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form
Wie die Dokumentation zu erfolgen hat ist nicht vorgeschrieben. Der Unternehmer legt fest, wer für die Dokumentation zuständig ist. Sinnvoll ist es, dem Ersthelfer die Dokumentation übernehmen zu lassen. Auf welche Art und Weise die Dokumentation zu erfolgen hat (z.B. Verbandbuch, Meldeblock, lose Einzelblätter oder elektronische Form) legt der Arbeitgeber fest
Bei der Dokumentation sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Download Bestellen
Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben.
Entscheidend ist jedoch, dass die aufgezeichneten Einträge im Verbandbuch vertraulich behandelt werden.
Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch auf aktuelle Datenschutz-Anforderungen entspricht

Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert
Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert Unfälle müssen für die Versicherungen genau dokumentiert werden.

Inhalte im Verbandbuch DGUV-Information 204-020
Was sollte im Verbandbuch stehen ? Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens

Ersthelfer dokumentieren die Erste Hilfe Leistung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.

Elektronisches Verbandbuch zeichnet Maßnahmen auf
elektronisches Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen
Mit dem lückenlosen Verbandbuch kommen Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Wer die Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen in der strukturierten und übersichtlichen Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Verletzungen bzw. die daraus resultierenden Erste-Hilfe-Leistungen sind nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren.
Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren
Schritt für Schritt kann jede Erste-Hilfe-Leistung erfasst werden und per Eintrag in der HOPPE Verbandbuch Software dokumentiert werden.
Der Unfallbericht wird als Beleg zu dieser Eintrag einfach zugeordent und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung.
Die archivierten Unfallberichte und die Erste-Hilfe-Leistung sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.
Alle Informationen sind in der Verbandbuchsoftware revisionssicher gespeichert und jederzeit wieder abrufbar
Die Zusammenstellung von Unterlagen für Audits ist somit ein Kinderspiel.
Ein Filterung der Einträge vereinfacht zusätzlich die Analysen.
Alles aus einer Hand - Erhöhen Sie die Akzeptanz des Verbandbuches im Unternehmen durch eine einfache Dokumentation.
Sorgen Sie für eine digitale Bereitstellung aller relevanten Dokumente an die Mitarbeiter.
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Wir sind eine innovative Unternehmensberatung und etablierte Software-Entwickler und Ansprechpartner für Fragen zum Thema Verbanduch, Prüffristenmanagement, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
Unsere Kernkompetenz und Schwerpunkt ist es, unsere Kunden mit der digitalen Verbandbuch Software bei der Digitalisierung von Verbandbucheinträgen zu unterstützen.
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