Arbeitsunfall an Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Wann müssen Arbeitsunfälle gemeldet werden?

Was ist ein Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall gelten alle Unfälle, die dem Mitarbeiter während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 8 SGB VII ). Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von Maschinen und Werkzeugen.

Der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen müssen laut § 193 SGB VII alle Arbeitsunfälle gemeldet werden, in deren Folge ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage ausfällt.

Nach dem Arbeitsunfall laut Arbeitsschutzgesetz richtig handeln.
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich, damit wir uns um die medizinische Behandlung kümmern können.
Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII)

Dokumentieren Sie den Arbeitsunfall jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software elektronisches Verbandbuch ersetzen.

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Folgende Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Bei den Erste-Hilfe-Leistungen müssen diese Informationen im Verbandbuch festgehalten werden:

  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Alle verantwortlichen Mitarbeiter sehen den aktuellen Stand der Unfälle in unserer Verbandbuch Software

Die Einträge im Verbandbuch müssen vertraulich behandelt werden!
Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf das Verbandbuch haben. Insbesondere aufgrund der geltenden DSGVO ist es wichtig, das Verbandbuch den aktuellen Datenschutz-Anforderungen entspricht

Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Ganzheitliches Verbandbuchsystem für Unternehmen und Behörden.
Das Programm orientiert sich an den typischen Prozessen, ist einfach zu bedienen und macht Sie jederzeit auskunftsfähig.
Ob die Unfall, Arbeitsunfall oder Verletuzung am Arbeitplatz , die Verbandbuchsoftware bündelt alle wichtigen Funktionen unter einer Oberfläche.
Zudem profitieren Sie von Funktionen wie den zahlreichen Druckvorlagen, Mandantenfähigkeit und verschiedenen Spracheinstellungen. Sicherheitsfachkräfte und Ersthelfer ermöglichen die zentralen Funktionen professionelles, integriertes Arbeiten.
Über die Digitale Dokumentenablage organisieren Sie Ihre Dokumente. Umfassende Suchfunktionen erleichtern und beschleunigen Ihren Arbeitsprozess.

Seien Sie Rechtssicher mit Ihrem Verbandbuch
Stellen Sie mit dem digitalen Verbandbuch (DSGVO konform) sicher, dass einerseits personenbezogene Daten dank des integrierten Rechtemanagements geschützt sind und andererseits die rechtssichere Dokumentation gewährleistet wird.


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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

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