Arbeitsunfall an Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Wann müssen Arbeitsunfälle gemeldet werden?

Was ist ein Arbeitsunfall?
Als Arbeitsunfall gelten alle Unfälle, die dem Mitarbeiter während der Arbeitszeit passieren. Festgelegt ist das im siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 8 SGB VII ). Zur betrieblichen Tätigkeit gehören auch die Instandhaltungen von Maschinen und Werkzeugen.

Der zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen müssen laut § 193 SGB VII alle Arbeitsunfälle gemeldet werden, in deren Folge ein Mitarbeiter mehr als drei Kalendertage ausfällt.

Nach dem Arbeitsunfall laut Arbeitsschutzgesetz richtig handeln.
Melden Sie Unfälle bitte so schnell wie möglich, damit wir uns um die medizinische Behandlung kümmern können.
Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben (§ 193 Abs. 1 SGB VII)

Dokumentieren Sie den Arbeitsunfall jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält. Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software elektronisches Verbandbuch ersetzen.

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Folgende Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

Bei den Erste-Hilfe-Leistungen müssen diese Informationen im Verbandbuch festgehalten werden:

  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
  • Art und Weise der Erste-Hilfe Maßnahmen
  • Arbeitsbereichs / Ort des Unfalls
  • Name des Erste-Hilfe-Leistenden

Im Dokumentenmanagement für den Arbeitsschutz stehen die Dokumente für alle Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung und können im Bedarfsfall schnell gefunden werden.

Erfassung von Erste-Hilfe-Leistungen im Vergleich
Die Vorzüge der elektronischen Erfassung innerhalb einer Software von Erste-Hilfe-Leistungen liegen in der Speicherung und Bearbeitung der Daten.

Ein Dokumentation von von Erste-Hilfe-Leistungen muss intuitiv bedienbar und für alle eine effiziente Lösung sein.
Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.
Dashboards machen aus der dem elektronischen Verbandbuch intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt.

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Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert. Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.

Die Software deckt die Anforderungen für die Erfassung eines elektronischen Verbandbuches ab.
Wir bieten für mehr Transparenz und mehr Überblick. Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitssicherheitsprozessen herauszuholen.


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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

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Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

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