Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
ie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.
Maximale Leistungsfähigkeit, auch nach dem Erwerb der Verbandbuchsoftware
Für unsere Kunden sind wir auch nach dem Erwerb der Software zur Erfassung des Verbandbuchs weiterhin ein zuverlässiger Partner, auf den er zählen kann.
Mit unseren umfangreichen individuellen Workshops und dem Wartungsvertrag, der auch die Updates beinhaltet, sichern wir die Investition unserer Kunden ab.
In enger Zusammenarbeit mit den Anwendern erfolgt eine permanente Weiterentwicklung unseres digitalen Verbandbuchs, sowohl funktional als auch im Hinblick auf aktuelle gesetzliche Anforderungen.
Dabei wird selbstverständlich der Einsatz zukunftweisender Technologien berücksichtigt.
Durch regelmäßige Updates wird eine maximale Leistungsfähigkeit erreicht und die Werthaltigkeit der Software sichergestellt.
Bei technischen und fachlichen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft steht unser Support-Team zur Verfügung.
Unsere kompetenten Mitarbeiter beantworten schnellstmöglich alle Fragen und stehen beratend beim Umgang mit der Anwendung zur Seite.