Einfache Erfassung Arbeitsunfall, Verletzung am Arbeitsplatz

Arbeitsunfälle dokumentieren

Ein Unfall am Arbeitsplatz ist schnell passiert.
Unfälle müssen für die Versicherungen genau dokumentiert werden. Damit diese am Ende für die Kosten aufkommen, müssen zudem sämtliche Vorgaben für die Arbeitssicherheit erfüllt sein. Bei der aktuellen Gesetzeslage ist das „Verbandbuch“ deshalb zum Angstthema geworden ist. Wer nimmt im Falle eines Arbeitsunfalls diese Eintragungen kompetent und vor allem rechtssicher vor? Dabei kann eine Dokumentationssoftware unterstützen.

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Wen wundert es also, dass bei der aktuellen Gesetzeslage das „Verbandbuch“ in vielen Unternehmen zum Angstthema geworden ist. Wer nimmt im Falle eines Arbeitsunfalls diese Eintragungen kompetent und vor allem rechtssicher vor? Dabei kann eine Dokumentationssoftware unterstützen, die genau die relevanten Daten abfragt, diese verwaltet und darüber hinaus betriebliche Auswertungen ermöglicht.

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Es ist das Ziel, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.
Software für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.

4 Fakten zum Verbandbuch. Diese Informationen müssen erfasst werden.

Alle Fakten zum Verbandbuch
Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,. Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
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Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre

Betrieblicher Ersthelfer und seine Aufgaben
Regelung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
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Verbandbuch und Datenschutz. Personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten im Verbandbuch. Personenbezogene Daten im Verbandbuch § 3 Abs. 9 BDSG
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Folgende Informationen müssen im Verbandbuch festgehalten werden

  • Name der verletzten bzw. erkrankten Person
  • Angaben zum Hergang des Unfalls/Gesundheitsschadens (Datum/Uhrzeit, Ort, Hergang, Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung)
  • Name der Zeugen
  • Erste-Hilfe-Leistung mit Datum und Uhrzeit, Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin

sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis - die Software ist auch bei kleineren Unternehmen einsetzbar
Die Verbandbuch-Software wird schwerpunktmäßig im Bereich von Ersthelfern und Sicherheitsfachkräften eingesetzt. Aufgrund des sehr guten Preis- / Leistungsverhältnisses kann die Software auch bei kleineren Unternehmen die Dokumentation der Unfälle im Betrieb erleichtern.

Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht nachzukommen
Das digitale Verbandbuch ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Bereichen nachzukommen.

  • Die Software kann überall zum Einsatz kommen.
  • Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
  • Die Verwaltung ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.

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Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

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