Wieviele ausgebildete Betriebshelfer benötigt ein Unternehmen?

Medizinische Kenntnisse sind beim betrieblichen Ersthelfer erforderlich.

Anzahl der Ersthelfer für das Unternehmen
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für das jeweilige Unternehmen ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe der Firma ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Regeln für die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Download Bestellen

Wieviele ausgebildete Betriebshelfer benötigt ein Unternehmen?
Schon in Betrieben mit nur zwei Mitarbeitern muss es einen ausgebildeten Betriebshelfer geben, in größeren Firmen entsprechend mehr.

Ein betrieblicher Ersthelfer muss über die notwendigen medizinischen Kenntnisse verfügen

Arbeitgeber bei Unfall - Elektronisches Verbandbuch und die  DSGVO Dat

Unfall? Arbeitgeber Erste-Hilfe-Maßnahmen dokumentieren
Der praktische Helfer für mehr Sicherheit bei der Arbeit!
Eintragungen in ein Verbandbuch
mehr lesen

4 Fakten zum Verbandbuch. Diese Informationen müssen erfasst werden.

Alle Fakten zum Verbandbuch
Inhalte regelt die der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
mehr lesen

Verbandbuch - Endlich keine Papierformulare mehr. Denken Sie an den Da

Verbandbuch und Datenschutz. Personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten im Verbandbuch
Personenbezogene Daten im Verbandbuch § 3 Abs. 9 BDSG
mehr lesen




Mehr Potential aus der Verbandbuchsoftware holen
Mit den Workshops und Schulungen sind Sie in der Lage, mehr Potenzial aus unserer Software zu holen.
In unseren Schulungen werden Sie von einem unserer Experten / Berater in der Verwaltungssoftware betreut. In den Schulungen werden alle Funktionen gemäß Ihren Anforderungen anhand von praxisbezogenen Beispielen im Detail erklärt.

Seminare maßgeschneidert
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungsfähigkeit der Software. Die Teilnahme an einem Seminar ist ein wichtiger Baustein zur effektiven Programmnutzung.

Digitale Funktionen statt Zettel-Chaos - Dokumentieren Sie das Verbandbuch schneller & besser
Wie lange benötigen Sie, um einen Vorgang im Verbandbuch zu dokumentieren?
Mit dem digitalen Verbandbuch gelingt’s in unter 1 Minute. Sparen Sie Zeit & Nerven mit der elekronischen Verbanduch.


Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zum elektronischen Verbandbuch?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.