Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden.
Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen.
Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben.
Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.
Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten.
Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde.
Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.
Für jeden das passende Lizenzpaket
Wählen Sie zwischen der Starter-Lizenz für den lokalen Einsatz an einem PC oder der Netzwerkinstallation.
Beispiel für 3 Lizenzen:
1 x Starter-Lizenz Verbandbuch-Software
2 x Zusatz-Lizenz Verbandbuch-Software
Sie verfügen dann über 3 Lizenzen.
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Im Zentrum steht die Verwaltung der Verbandbucheinträge
Die Lösung Verbandbuchsoftware der Hoppe Unternehmensberatung richtet sich an Unternehmen aller Branchen, die ein Verbandbuch führen.
Im Zentrum der Geschäftsprozesse steht dabei vor allem die Verwaltung und Dokumentation aller Unfälle, Verletzungen und Erste Hilfe Leistungen im digitalen Verbandbuch.
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