Auf keinen Fall darf die Zeit, der Ort und der Unfallhergang fehlen.
Jede Verletzung im Unternehmen muss schriftlich festgehalten werden.
Vier Fakten zum Verbandbuch
- Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
- Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
- Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
- Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.
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