Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden.
Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden.
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Das müssen Sie im Verbandbuch schriftlich festhalten
In einem BG Verbandbuch ist jede Verletzung, jeder Unfall und jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen schriftlich festzuhalten
Gemäß BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) dürfen Verbandbücher nicht mehr frei zugänglich aufbewahrt werden und für jedermann einsehbar sein.
Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert.
Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.
Die Vorteile einer Software, wie das digitale Verbandbuch sind unbestritten
In ein Verbandbuch werden im Grunde Unfälle dokumentiert, die in Betrieben, Kommunen, Institutionen und passieren. Dabei werden Informationen, wie etwa Ort und Zeit des Unfalls, Name des Verletzten, Unfallhergang oder Art der Verletzung dokumentiert. Wir digitalisieren das Verbandbuch mit der Verbandbuchsoftware