Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden

Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage und weitere Maßnahmen für Ersthelfer.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft. Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.

Download Bestellen

Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste Hilfe Leistungen in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

3 Wochen kostenloser, unverbindlicher Test mit vollem Umfang
Mit der Verbandbuch-Software von HOPPE optimiert Ihren Arbeitsalltag. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.




Der Arbeitsplatz der Zukunft ist digital.
Die Verbandbuchsoftware bietet einen idealen Einstieg in das digitale Dokumentenmanagement. Die Prozesse in Unternehmen verzahnen sich sowohl intern als auch extern. Die Qualität der Daten, der Arbeitsabläufe und die Benutzerkenntnisse bei der Nutzung des elektronischen Verbandbuchs sind entscheidende Faktoren für Akzeptanz und Effektivität.
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie ein einfacher Einstieg in das digitale Dokumentenmanagements (DMS) gelingt.
Die Software führt leicht verständlich das digitale Verbandbuch ein. Sie gibt einen Überblick, dokumentiert Verbandbucheinträge, und grenzt Unfälle, Verletzungen und Erste-Hilfe Leistungen voneinander ab.

Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in einem Verbandbuch aufgezeichnet und diese Dokumentation 5 Jahre aufbewahrt werden.

Mit dem lückenlosen Verbandbuch kommen Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Wer die Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen in der strukturierten und übersichtlichen Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Verletzungen bzw. die daraus resultierenden Erste-Hilfe-Leistungen sind nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren.

Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren
Schritt für Schritt kann jede Erste-Hilfe-Leistung erfasst werden und per Eintrag in der HOPPE Verbandbuch Software dokumentiert werden. Der Unfallbericht wird als Beleg zu dieser Eintrag einfach zugeordent und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung. Die archivierten Unfallberichte und die Erste-Hilfe-Leistung sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.


Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zum elektronischen Verbandbuch?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie zu bieten.
Telefon: 06104/65327

Mit der Verbandbuchsoftware entfällt das lange Suchen der Prüfprotokolle
Mit unserer Software fällt es ihnen leicht, bei sicherheitsrelevanten Prüfungen die Nachweise vorzulegen.
Die Software ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz einzuhalten.

Unfälle einfach dokumentieren

Klar und übersichtlich die Einträge im Verbanduch verwalten.