Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden
Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.
Stabile Seitenlage, Herzdruckmassage und weitere Maßnahmen für Ersthelfer.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft.
Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.